Sozialkonzepterstellung

 
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Schulung Ihres Personals, sondern auch bei der Erstellung des obligatorischen Sozialkonzepts für Ihr Unternehmen.

Das Sozialkonzept muss unter anderem beinhalten:

Ihre Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung problematischen und pathologischen Glücksspiels
die Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten für das Thema Glücksspielsucht in Ihrem Unternehmen
welche Hilfen Sie den betroffenen Glücksspielern anbieten oder vermitteln wie Sie die Einhaltung der Vorgaben und den Erfolg Ihrer Maßnahmen kontrollieren
Angaben zur Anpassung und Weiterentwicklung Ihres Konzeptes in der Zukunft.

Speziell für die Aufsteller von Spielautomaten bieten wir die Erstellung von Sozialkonzepten nach § 33c GeWo an.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein maßgeschneidertes Sozialkonzept auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.